LITHIUMBATTERIEN IN ELEKTRO(ALT)GERÄTEN
Wichtige rechtliche Änderungen und neue Vorschriften seit 2015
bei der Sammlung und Verwertung von Altgeräten
Der ZAV ist nach den Regelungen des ElektroG verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurückzunehmen und gemäß den Vorgaben des Gesetzes an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben. Dies erfolgt seit Jahren mit großem Erfolg und weitgehend problemlos.
Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, kostenfrei alle Elektrogeräte, die sie nicht mehr nutzen können oder möchten, dem öffentlichen Sammlungssystem zu übergeben. Somit wird verhindert, dass sie im Restabfall landen oder unsachgemäß behandelt werden.
Dabei werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können in jeder Kommune an Sammelstellen ( zu den Öffnungszeiten unserer Grünabfallstelle Groß-Felda in Richtung Zeilbach jeden Samstag von 15.30 – 17.30 Uhr) abgegeben werden. Darüber hinaus können alle Geräte zu den Öffnungszeiten kostenfrei am Entsorgungszentrum Vogelsberg (EZV) in Schwalmtal abgeliefert werden. Viele Händler nehmen auch Altgeräte zurück.
Die Rücknahme erfolgt unabhängig davon, ob es sich um „klassische“ Altgeräte (also „mit Stecker“ dran) oder um batterie- oder akkumulatorbetriebene Geräte handelt. Die Letzteren verbreiten sich immer stärker.
Immer mehr dieser Akkumulatorgeräte enthalten aber heutzutage Lithium-Ionen-Akkumulatoren, die sich in letzter Zeit als durchaus gefährlich erwiesen haben. Sie entzünden sich oder die Geräte und es kann auch zu Explosionen kommen. Aufgrund dieser Gefährlichkeit ist nun eine Änderung in der Handhabung vorgeschrieben. Seit dem 01.01.2015 dürfen Lithium-Batterien/Akkumulatoren nicht ohne besondere Sicherungen transportiert werden.
Für die Erfassung von Elektro-Altgeräten, die Lithium-Batterien enthalten, gelten zur Umsetzung der Sondervorschriften daher die folgenden Anforderungen:
1. Leicht zu entfernende Li-Akkus/Batterien sind vor dem Einbringen der Altgeräte in das Erfassungsbehältnis zu entnehmen und der separaten Altbatterieerfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass bei der Abgabe an der Sammelstelle keine Geräte mehr abgegeben werden können, die noch solch leicht entfernbare Akkus enthalten.
Diese sind vorher zu entfernen und den dafür vorgesehenen Altbatteriesammelstellen (GRS-System, grüne Kartons in den Läden z.B.) zuzuführen. Dies war eigentlich schon immer so.
2. Li-Akkus/Batterien müssen, wenn sie mit dem Gerät verbunden sind, vorher abgetrennt werden. Diese abgetrennten Batterien sind ebenfalls den Batteriesammelstellen zuzuführen (s.o.). Die Elektrogeräte dürfen nur getrennt von den Batterien gesammelt und befördert werden. Daher müssen sie vor der Abgabe ausgebaut werden.
3. Bei Elektro-Altgeräten mit fest eingebauten Li-Akkus, die nicht leicht vom Gerät getrennt werden können, wie z.B. in modernen Mobilfunktelefonen, Netbooks, Tablets etc. wird derzeit noch davon ausgegangen, dass die Batterien durch das Gerät selbst geschützt sind. Diese Geräte sind dann schonend in die Sammelbehälter einzubringen. Werfen und Schütten, Umschütten oder Verdichten, ist nicht erlaubt. Eine zerstörungsfreie Erfassung ist sehr wichtig!
4. Das Personal an den Sammelstellen muss über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wachen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gerne über die Risiken, die mit der unsachgemäßen Behandlung einhergehen können, von ihnen informiert. Zudem sind sie gehalten, die Abgabe entsprechend den obigen Vorgaben zu überwachen.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger bitten, da die Risiken unzweifelhaft vorhanden sind, dementsprechend zu handeln und vor der Abgabe ihrer Geräte zu prüfen, ob die Li-Akkus/Batterien entfernt sind. Geräte mit fest eingebauten Akkus sollten bitte vorsichtig behandelt werden, damit keine Gefahren auftreten.
Die alten Batterien und Akkus geben Sie bitte bei den entsprechenden Batterierücknahmestellen ab, so wie es auch schon jetzt eigentlich sein sollte. Normale Batterien oder Akkus sollten natürlich auch dort abgegeben werden, damit eine schadlose Verwertung möglich wird.