Elektrogeräte

LITHIUMBATTERIEN IN ELEKTRO(ALT)GERÄTEN

Wich­ti­ge recht­li­che Ände­run­gen und neue Vor­schrif­ten seit 2015

bei der Samm­lung und Ver­wer­tung von Altgeräten

Der ZAV ist nach den Rege­lun­gen des Elek­troG ver­pflich­tet, alte Elek­tro­ge­rä­te von den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern kos­ten­frei zurück­zu­neh­men und gemäß den Vor­ga­ben des Geset­zes an die zustän­di­gen Her­stel­ler und Ver­trei­ber zur wei­te­ren Behand­lung und Ver­wer­tung wei­ter­zu­ge­ben. Dies erfolgt seit Jah­ren mit gro­ßem Erfolg und weit­ge­hend problemlos.

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben das Recht, kos­ten­frei alle Elek­tro­ge­rä­te, die sie nicht mehr nut­zen kön­nen oder möch­ten, dem öffent­li­chen Samm­lungs­sys­tem zu über­ge­ben. Somit wird ver­hin­dert, dass sie im Rest­ab­fall lan­den oder unsach­ge­mäß behan­delt werden.

Dabei wer­den Groß­ge­rä­te bei der Sperr­müll­samm­lung oder sepa­rat mit­ge­nom­men und die klei­nen Elek­tro­ge­rä­te kön­nen in jeder Kom­mu­ne an Sam­mel­stel­len ( zu den Öff­nungs­zei­ten unse­rer Grün­ab­fall­stel­le Groß-Fel­da in Rich­tung Zeil­bach jeden Sams­tag von 15.30 – 17.30 Uhr) abge­ge­ben wer­den. Dar­über hin­aus kön­nen alle Gerä­te zu den Öff­nungs­zei­ten kos­ten­frei am Entsor­gungszentrum Vogels­berg (EZV) in Schwalm­tal abge­lie­fert wer­den. Vie­le Händ­ler neh­men auch Alt­ge­rä­te zurück.

Die Rück­nah­me erfolgt unab­hän­gig davon, ob es sich um „klas­si­sche“ Alt­ge­rä­te (also „mit Ste­cker“ dran) oder um bat­te­rie- oder akku­mu­la­tor­be­trie­be­ne Gerä­te han­delt. Die Letz­te­ren ver­brei­ten sich immer stärker.

Immer mehr die­ser Akku­mu­la­tor­ge­rä­te ent­hal­ten aber heut­zu­ta­ge Lithi­um-Ionen-Akku­­mu­la­to­ren, die sich in letz­ter Zeit als durch­aus gefähr­lich erwie­sen haben. Sie entzün­den sich oder die Gerä­te und es kann auch zu Explo­sio­nen kom­men. Auf­grund die­ser Gefähr­lich­keit ist nun eine Ände­rung in der Hand­ha­bung vor­ge­schrie­ben. Seit dem 01.01.2015 dür­fen Lithi­um-Bat­te­rien­/­Ak­ku­mu­la­to­ren nicht ohne beson­de­re Siche­run­gen trans­por­tiert werden.

Für die Erfas­sung von Elek­tro-Alt­ge­rä­ten, die Lithi­um-Bat­te­rien ent­hal­ten, gel­ten zur Umset­zung der Son­der­vor­schrif­ten daher die fol­gen­den Anforderungen:

1.    Leicht zu ent­fer­nen­de Li-Akkus/­Bat­te­rien sind vor dem Ein­brin­gen der Altge­räte in das Erfas­sungs­be­hält­nis zu ent­neh­men und der sepa­ra­ten Alt­batterieerfassung zuzu­füh­ren. Dies bedeu­tet, dass bei der Abga­be an der Sam­mel­stel­le kei­ne Gerä­te mehr abge­ge­ben wer­den kön­nen, die noch solch leicht ent­fern­ba­re Akkus enthalten.

Die­se sind vor­her zu ent­fer­nen und den dafür vor­ge­se­he­nen Altbatteriesam­melstellen (GRS-Sys­tem, grü­ne Kar­tons in den Läden z.B.) zuzu­füh­ren. Dies war eigent­lich schon immer so.

2.    Li-Akkus/­Bat­te­rien müs­sen, wenn sie mit dem Gerät ver­bun­den sind, vor­her abge­trennt wer­den. Die­se abge­trenn­ten Bat­te­rien sind eben­falls den Batterie­sammelstellen zuzu­füh­ren (s.o.). Die Elek­tro­ge­rä­te dür­fen nur getrennt von den Bat­te­rien gesam­melt und beför­dert wer­den. Daher müs­sen sie vor der Abga­be aus­ge­baut werden.

3.    Bei Elek­tro-Alt­ge­rä­ten mit fest ein­ge­bau­ten Li-Akkusdie nicht leicht vom Ge­rät getrennt wer­den kön­nen, wie z.B. in moder­nen Mobil­funk­te­le­fo­nen, Net­books, Tablets etc. wird der­zeit noch davon aus­ge­gan­gen, dass die Bat­te­rien durch das Gerät selbst geschützt sind. Die­se Gerä­te sind dann scho­nend in die Sam­mel­be­häl­ter ein­zu­brin­gen. Wer­fen und Schüt­ten, Umschüt­ten oder Ver­dichten, ist nicht erlaubt. Eine zer­stö­rungs­freie Erfas­sung ist sehr wichtig!

4.    Das Per­so­nal an den Sam­mel­stel­len muss über die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben wachen. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ger­ne über die Risi­ken, die mit der unsach­ge­mä­ßen Behand­lung ein­her­ge­hen kön­nen, von ihnen infor­miert. Zudem sind sie gehal­ten, die Abga­be ent­spre­chend den obi­gen Vor­gaben zu überwachen.

Wir möch­ten alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bit­ten, da die Risi­ken unzwei­fel­haft vor­han­den sind, dem­entspre­chend zu han­deln und vor der Abga­be ihrer Gerä­te zu prü­fen, ob die Li-Akkus/­Bat­te­rien ent­fernt sind. Gerä­te mit fest ein­ge­bau­ten Akkus soll­ten bit­te vor­sichtig behan­delt wer­den, damit kei­ne Gefah­ren auftreten.

Die alten Bat­te­rien und Akkus geben Sie bit­te bei den ent­spre­chen­den Batterierück­nahmestellen ab, so wie es auch schon jetzt eigent­lich sein soll­te. Nor­ma­le Bat­te­rien oder Akkus soll­ten natür­lich auch dort abge­ge­ben wer­den, damit eine schad­lo­se Ver­wertung mög­lich wird.