Sperrmüll

Sperrmülltag

Ab dem 01.01.2017 wird die Abfuhr von Elek­tro­groß­ge­rä­ten und Sperrmüll/Möbelholz von zwei ver­schie­de­nen Abfuhr­un­ter­neh­men durch­ge­führt. Die Abfuhr von Elek­tro­groß­ge­rä­ten wird durch das Unter­neh­men SUEZ Mit­te GmbH und Sperrmüll/Möbelholz durch das Unter­neh­men Knettenbrech+Gurdulic durch­ge­führt. Die Ter­min­be­nach­rich­ti­gung wird durch jedes Unter­neh­men selbst erfol­gen. Somit kön­nen, im Fal­le einer Anmel­dung von Sperrmüll/Möbelholz und Elek­tro­groß­ge­rä­ten, zwei ver­schie­de­ne Ter­min­kar­ten an Sie ver­sandt werden.

Ab dem 01.01.2017 lie­gen die Sperr­müll­ab­ruf­kar­ten bei Ihrer Stadt-/Ge­mein­de­ver­wal­tung wie auch bei dem ZAV zur Aus­la­ge bereit.

Anmel­de­mög­lich­keit auch per Kurz­brief an:

Zweck­ver­band Abfall­wirt­schaft Vogels­berg­kreis, Am Gra­ben 96, 36341 Lauterbach

Oder per Fax (06641 / 9671–20), per E‑Mail (info@zav-online.de), über unse­re Home­page (Link ober­halb der Startseite-„Sperrmüll“) oder per Tele­fon über die Sperr­müll­hot­line (06641 / 9671–22), wel­che Mon­tags, Diens­tags und Don­ners­tags von 09.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr und Mitt­wochs von 09.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr sowie Frei­tags von 09.30 Uhr – 12.00 Uhr Ihre Sperr­müll­an­mel­dung per­sön­lich ent­ge­gen nimmt.

Die Ter­min­be­nach­rich­ti­gung geht Ihnen per Post zu.

Wie funk­tio­niert es?

Sie kön­nen  min­des­tens zwei­mal jähr­lich eine kos­ten­freie Sperr­müll­ent­sor­gung pro Grund­stück bis maxi­mal 4m³ bean­tra­gen, wenn die­ses mit einem gebüh­ren­pflich­ti­gen Rest­ab­fall­ge­fäß veranlagt/ausgestattet ist. Sie geben an WasWie­viel und Wo (Adres­se) Sie es ent­sor­gen las­sen möch­ten und sen­den dies (per E‑Mail, Fax oder Post) an den Zweck­ver­band Abfall­wirt­schaft Vogels­berg­kreis (Adres­se sie­he oben).

Bemer­kung: Die Sperr­müll­ent­sor­gung ist in Ihren Müll­ge­büh­ren bereits mit eingerechnet.

Der Zweck­ver­band Abfall­wirt­schaft Vogels­berg­kreis wird Ihre Sperr­müll­an­mel­dung regis­trie­ren, die Berech­ti­gung und die Anzahl der erfolg­ten Abfuh­ren prü­fen und kon­trol­lie­ren, ob die ange­mel­de­ten Gegen­stän­de zum Sperr­müll gehö­ren (ggf. erfolgt Rück­spra­che bzw. Kor­rek­tur durch den ZAV). Anschlie­ßend wird der Ent­sor­gungs­auf­trag erteilt. Dann mel­det sich das beauf­trag­te Ent­sor­gungs­un­ter­neh­men bei Ihnen und teilt Ihnen das Datum der Abfuhr ca. 5 Werk­ta­ge im Vor­aus mit. Der Zeit­raum von der Anmel­dung bis hin zu der Sperr­müll­ab­ho­lung beträgt zwei bis maxi­mal sechs Wochen.

Möbel­holz wird sepa­rat am Abfuhr­tag abge­fah­ren. Wenn mög­lich, stel­len Sie die Sperr­müll­ge­gen­stän­de nach Möbel­holz und „Nicht­holz“ sor­tiert bereit.

Um eine ord­nungs­ge­mä­ße Sperr­müll­ab­fuhr durch­füh­ren zu kön­nen, bit­ten wir Sie, fol­gen­de Hin­wei­se hin­sicht­lich des Sperr­mülls zu beachten:

Was ist Sperrmüll?

Zum Sperr­müll gehö­ren alle fes­ten, gro­ßen, sper­ri­gen Haus­halts­ge­gen­stän­de, die nicht fest mit dem Haus ver­bun­den sind und die wegen ihrer Grö­ße auch nach zumut­ba­rer Zer­klei­ne­rung nicht in ein Stan­dard-Rest­ab­fall­ge­fäß (120Liter Fas­sungs­ver­mö­gen) oder in zuge­las­se­ne Müll­sä­cke pas­sen, kei­ne Ver­pa­ckun­gen dar­stel­len und nicht aus Reno­vie­rungs- oder Umbau­maß­nah­men stammen.

Hier­zu gehö­ren z.B. (Aus­zug):

Bett­ge­stel­le, Feder­bett, Matrat­ze, Möbel­stü­cke, Pols­ter­mö­bel, Sprung­rah­men, Schrän­ke, Tru­hen, Vitri­nen etc., gro­ße Tep­pi­che (nicht ver­klebt oder ver­bun­den), Fuß­bo­den­be­lä­ge (z.B. Lin­ole­um, Tep­pich­bo­den-nicht ver­klebt oder vor­her mit dem Haus ver­bun­den) [Nicht: Lami­nat oder Par­kett], gro­ßes Spiel­zeug, grö­ße­re Wan­nen, Wäsche­kör­be, Zel­te, gro­ße Kunst­stoff­tei­le aus dem Haus­rat, Rega­le, Lat­ten­ros­te, Sofa, Stuhl, Tische, gro­ße Schrott­tei­le, Fahr­rä­der, unbe­han­del­tes Möbel­holz aus dem Innen­be­reich, gro­ße Behält­nis­se (ohne Inhalt, sofern nicht Ver­pa­ckung. Fra­gen Sie Ihren Hand­wer­ker bei Reno­vie­rungs­maß­nah­men, ob Alt­ma­te­ria­li­en von ihm zurück­ge­nom­men werden).

Elek­tro­ge­rä­te­ent­sor­gung über den Sperrmüll:

Elek­tro­groß­ge­rä­te (zwei Kan­ten mit einer Län­ge von min­des­tens 50 cm), Kühl- und Bild­schirm­ge­rä­te unab­hän­gig Ihrer Größe

Klei­ne Elek­tro­ge­rä­te (zwei Kan­ten mit einer Län­ge unter 50 cm) kön­nen zu den Öff­nungs­zei­ten an den Sam­mel­stel­len der Städ­te und Gemein­den gebüh­ren­frei abge­ge­ben werden.

Was ist zugelassen:

Auch wenn die von Ihnen ange­mel­de­ten Gegen­stän­de zum Sperr­müll gehö­ren sind den­noch eini­ge Din­ge zu beachten:

-Das Ein­zel­ge­wicht darf 50 kg nicht über­schrei­ten. Die Grö­ße des Sperr­mülls ist begrenzt auf Stü­cke von max. 2m Län­ge, 1m Brei­te, 0,75m Höhe. Grö­ße­re und schwe­re­re Tei­le sind ggf. zu zer­le­gen oder auf o.g. Maße zu zerkleinern.

-Die Gesamt­men­ge pro Haus­hal­tung, die im Rah­men einer Samm­lung mit­ge­nom­men wird, darf 4m³ nicht überschreiten.

-Abfall wird nicht dadurch zum Sperr­müll, dass es viel ist! Alle Kar­tons, Säcke oder ande­re Behält­nis­se, die klein­tei­li­gen Abfall ent­hal­ten, der nicht Sperr­müll ist, wer­den nicht mit-genom­men. Die­se Abfäl­le sind über die Rest­ab­fall­samm­lung zu entsorgen.

-Abfäl­le, auch sper­ri­ge, die Ver­pa­ckun­gen dar­stel­len, sind grund­sätz­lich kein Sperr­müll son­dern über die Dua­len Sys­te­me oder die von den Her­stel­lern und Ver­trei­bern genann­ten Rück­nah­me­sys­te­me zu entsorgen.

Bit­te unter­stüt­zen Sie unse­re Bemü­hun­gen die anfal­len­den Abfäl­le einer Ver­wer­tung zuzu­füh­ren. Dies ist die umwelt­schon­ends­te Form der Ent­sor­gung. Sie trägt wesent­lich dazu bei, Roh­stoff­res­sour­cen zu scho­nen. Stel­len Sie daher die Abfäl­le recht­zei­tig gut sicht­bar an den Stra­ßen­rand. Die Abfuhr beginnt ab 06.00 Uhr.

Prü­fen Sie bit­te auch, ob Gegen­stän­de viel­leicht noch „wie­der-oder wei­ter­ver­wen­det“ wer­den kön­nen, denn der bes­te Abfall ist der, der gar nicht erst ent­steht. Des­halb soll­ten Sie schon beim Ein­kauf dar­auf ach­ten, dass mög­lichst weni­ge Abfäl­le ent­ste­hen bzw. die unver­meid­ba­ren Abfäl­le einer Ver­wer­tung zuge­führt wer­den können.

Nicht zum Sperr­müll gehören:

-Gegen­stän­de, die auf­grund der Grö­ße in die Rest­ab­fall­ton­ne (120 Liter) pas­sen (außer Alt­me­tall und Elektrogeräte),

-Pro­blem­ab­fäl­le (Son­der­ab­fall, wie flüs­si­ge Far­ben, Pflan­zen­schutz­mit­tel, Medi­ka­men­te, etc.),

-Auto­wracks, Auto­tei­le, Rei­fen (Alt­rei­fen bis 200cm Durch­mes­ser wer­den am Ent­sor­gungs­zen­trum Vogels­berg gegen Gebühr entgegengenommen),

-Bau­höl­zer, imprä­gnier­tes Möbel­holz, Ast­ma­te­ri­al, Hun­de­hüt­ten, Kanin­chen­stäl­le, Beet­um­ran­dun­gen, Zäune,

-Gewer­be-und Gar­ten­ab­fäl­le, Silo- und Teichfolien,

-Wert­stof­fe wie Papier, Pap­pe, Glas, Weiß­blech­do­sen und Ver­pa­ckun­gen. (Benut­zen Sie bit­te die hier­für vor­ge­se­he­nen Wertstoffbehälter)