Erhalt von Windelsäcken

Bürgerservice der Gemeinde Feldatal

Für Fami­li­en mit Neu­ge­bo­re­nen und Klein­kin­dern bis zur Voll­endung des drit­ten Lebens­jah­res wer­den jähr­lich 6 Win­del­sä­cke pro Kind auf Antrag ausgegeben.

Die Gemein­de Felda­tal stellt ab 01.01.2019 für Klein­kin­der unter 3 Jah­ren und Per­so­nen, die dau­er­haft auf Inkon­ti­nenz­ma­te­ria­li­en ange­wie­sen sind, jähr­lich 6 Rest­müll­sä­cke im 2‑Monatsrhytmus zur Verfügung.

Alter­na­tiv über­nimmt die Gemein­de Felda­tal die Grund­ge­bühr für eine zusätz­li­che 120 Liter Rest­müll-Ton­ne sowie die Kos­ten für 6 Lee­run­gen im Kalen­der­jahr anteilig.

Die Berech­tig­ten müs­sen sich ent­schei­den, ob sie Rest­müll­sä­cke oder eine zusätz­li­che 120-l-Rest­müll-Ton­ne nut­zen möchten.

Möch­te man Rest­müll­sä­cke nut­zen, kann man die­se im Rat­haus zu den Sprech­zei­ten im Bür­ger­bü­ro abho­len. Möch­te man eine zusätz­li­che 120-l-Rest­müll-Ton­ne nut­zen, muss man die­se bei dem Zweck­ver­band Abfall­wirt­schaft in Lau­ter­bach (Tel. 06641/9671–0) bean­tra­gen. Die kom­plet­te Abwick­lung und Zah­lung läuft über den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bzw. Zah­lungs­pflich­ti­gen beim ZAV.

Nach­dem die Jah­res­ab­rech­nung z.B. für 2019 vor­liegt, kann eine ent­spre­chen­de Erstat­tung im Rat­haus, Bür­ger­bü­ro bean­tragt wer­den (Grund­ge­bühr + 6 Leerungen).

Vor­aus­set­zun­gen

Die Klein­kin­der bzw. Per­so­nen, die dau­er­haft auf Inkon­ti­nenz­ma­te­ria­li­en ange­wie­sen sind, müs­sen mit Haupt­wohn­sitz in der Gemein­de Felda­tal in Pri­vat­haus­hal­ten gemel­det sein.

Bei inkon­ti­nen­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­gern bedarf es zusätz­lich einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung – die Kos­ten­über­nah­me erfolgt ab Ein­gang der Beschei­ni­gung bei der Gemein­de­ver­wal­tung Feldatal.

Es han­delt sich bei die­sem Bür­ger­ser­vice um eine frei­wil­li­ge Leis­tung der Gemein­de; wir wol­len damit eine klei­ne Unter­stüt­zung für unse­re Fami­li­en leisten!

Leo­pold Bach

Bür­ger­meis­ter