Wenn schon lebende Natur geschützt wird, warum dann auch noch totes Gestein? Im Prinzip gilt hier die gleiche Begründung, wie bei den Bäumen auch: Landschaftsprägende Bestandsteile, Einmaligkeit der Formen, seltene Gesteinsarten, Einblick in die Erdgeschichte.
Oft ist es jedoch die Verbindung der zuvor erwähnten Gründe mit selten anzutreffenden Pflanzen- und Tiergesellschaften, die eine besondere Festlegung als Naturdenkmal veranlasst haben. Das trifft für den ‚Steinrück‘, einen Wald mit Felsenmeer, in der Gemarkung des Feldataler Ortsteils Kestrich zu, auf den Steinlück im Ortsteil Ermenrod, Lohberg und Helgenrain im Ortsteil Groß-Felda, die Dicken Steine in der Gemarkung Stumpertenrod und den Bildsteinskopf nahe Windhausen..
Auch hier wird man immer wieder markante Felsgruppen und Felsen finden, die nicht als Naturdenkmale qualifiziert sind – dem grundsätzlichen Gesetzesschutz unterliegen sie in jedem Fall; mache von ihnen werden in den nächsten Jahren – trotz vielfacher Schwierigkeiten – in die Liste der besonderen Denkmale aufgenommen werden.