Eine große Zahl von Solitärbäumen ist im Vogelsberg als Naturdenkmal ausgewiesen und entsprechend gekennzeichnet. Als Gründe für diese Maßnahme werden angeführt: Eigenart, Schönheit (Ästhetik des Landschaftsbildes), Landeskunde, Seltenheit, Alter oder Naturgeschichte.
Gerade die alten Bäume üben durch ihr imposantes Erscheinungsbild große Faszination aus. Einige von ihnen haben außer Fotografen sogar Maler angeregt, sie im Bild festzuhalten.
Grundsätzlich stehen all’ diese Bäume unter dem Schutz des Hessischen Naturschutzgesetzes. Ihre Funktion als vernetzendes Element der Landschaft, ihr Beitrag zu Klimaschutz – mit ihren mächtigen Kronen filtern sie große Staubmengen aus der Luft und binden zugleich erheblichen Mengen Kohlendioxyd – berechtigt eine Sonderstellung. Und eine Kennzeichnung als Naturdenkmal bedeutet in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Auszeichnung.
In Feldatal-Windhausen ist die ‚Ginsendorfer Eiche‘ als Naturdenkmal ausgewiesen, in Feldatal-Köddingen war es die ‚Schlammeiche‘, die allerdings ein Sturm fällte und somit nachgepflanzt werden musste. Andere Bäume, die nicht als Naturdenkmale ausgewiesen sind, werden von der Bevölkerung aber als solche eingestuft, so die Friedenseichen von 1871 in allen Ortsteilen, die Messer und Gabel Buche im Dautzenrod, Hirscheiche, Ludwigseiche, die Haberkorneiche im Windhäuser Wald und die Wannhoflinde, dort wo einst die Siedlung Veggelsberg bzw. der Wannhof stand.